geboren 07.08.1990 in Lauingen Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
2010 Abitur am Albertus-Gymnasium Lauingen, 2010-2013 Studium des deutsch-französisch integrierten Studiengangs Politikwissenschaft und Betriebswirtschaftlehre an der Katholischen Universität Eichstätt und am Institut d’Études Politique Rennes (deutsch-französisches Bachelordiplom), 2013-2016 Studium der Betriebswirtschaftslehre und Politikwissenschaft am Institut d'Etudes Politique Aix-en-Provence sowie der Ecole de Management (deutsch-französischer Doppelmaster), 2014-2015 Projektmanager im Bereich Lieferkettensteuerung beim Logistikunternehmen CMA CGM in Marseille und 2015-2016 bei Siemens in Haguenau, 2016-2018 Referent im Abgeordnetenbüro bei Staatsminister Dr. Hans Reichhart 2016-2020 Universitätsdozent in Eichstätt, 2020-2023 Geschäftsführer der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen.
Seit 2023 Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Dillingen, seit 2021 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Schwaben, seit 2020 Mitglied des Kreistags im Landkreis Dillingen an der Donau, Vorsitzender der JU-Kreistagsfraktion, seit 2020 Mitglied des Stadtrats in Höchstädt, Referent für Kultur und Partnerschaften, seit 2018 Mitglied der Internationalen Kommission der Jungen Union Deutschlands, seit 2022 stellvertretender Vorsitzender der Internationalen Kommission der Jungen Union Deutschlands.
Mitglied der Kirchenverwaltung Höchstädt Vorstand Förderkreis Schloss Höchstädt Neujahrssänger.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Augsburg-Land, Dillingen
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Weitere Gremien:
16.07.2024 - heute Enquete-Kommission 'Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln - Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken.' (stv. Mitglied)
05.12.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (stv. Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Geschäftsführer, Arbeitsrechtliche Kommission der bayerischen Diözesen (KODA), Diözese Augsburg, Augsburg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Stadtrat (ehrenamtlich), Stadt Höchstädt, Höchstädt
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Stadtrat (ehrenamtlich), Stadt Höchstädt, Höchstädt, jährlich 1.500 EUR (brutto*)
Angaben über das Bestehen bzw. den Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des Bayerischen Landtags nach Beendigung der Mitgliedschaft ein Rückkehrrecht in ein früheres Anstellungsverhältnis eingeräumt werden soll:
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.