Abitur am Karl-von-Closen-Gymnasium Eggenfelden; Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau; Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens; 1. Bürgermeister der Stadt Eggenfelden; selbstständiger Projektmanager und Breitbandberater.
Vorsitzender der Freien Wähler Rottal-Inn e. V. ; stellvertretender Vorsitzender der FW Niederbayern e. V. ; Kreisrat und stellv. Landrat Rottal-Inn; 2. Bürgermeister und Stadtrat der Stadt Eggenfelden.
1. Vorsitzender des Rottaler Museumsstraße e. V.; Vorstandsmitglied des Werbeinteressenrings Eggenfelden e.V. (WIR); mehrere Fördermitgliedschaften in den Bereichen Sport, Kultur, Gesundheit und Wirtschaft.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Niederbayern
Ausschüsse:
18.07.2024 - heute Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
18.07.2024 - heute Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Mitglied)
21.11.2023 - 17.07.2024 Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (Mitglied)
21.11.2023 - 17.07.2024 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.