Abitur am Karl-von-Closen-Gymnasium Eggenfelden; Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau; Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens; 1. Bürgermeister der Stadt Eggenfelden; selbstständiger Projektmanager und Breitbandberater.
Vorsitzender der Freien Wähler Rottal-Inn e. V. ; stellvertretender Vorsitzender der FW Niederbayern e. V. ; Kreisrat und stellv. Landrat Rottal-Inn; 2. Bürgermeister und Stadtrat der Stadt Eggenfelden.
1. Vorsitzender des Rottaler Museumsstraße e. V.; Vorstandsmitglied des Werbeinteressenrings Eggenfelden e.V. (WIR); mehrere Fördermitgliedschaften in den Bereichen Sport, Kultur, Gesundheit und Wirtschaft.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Niederbayern
Ausschüsse:
18.07.2024 - heute Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
18.07.2024 - heute Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Mitglied)
21.11.2023 - 17.07.2024 Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (Mitglied)
21.11.2023 - 17.07.2024 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Unternehmensberatung, Eggenfelden
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Aufsichtsrats (ehrenamtlich), SWEG Stadtwerke Eggenfelden, Eggenfelden
Beirat (ehrenamtlich), ZTS Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung, Plattling
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Kreitags und stellv. Landrat (ehrenamtlich), Landkreis Rottal-Inn, Pfarrkirchen
Mitglied des Stadtrats und 2. Bürgermeister (ehrenamtlich), Stadt Eggenfelden, Eggenfelden
Mitglied des Verwaltungsrats (ehrenamtlich), Rottal-Inn Kliniken, Eggenfelden
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Mitglied des Aufsichtsrats (ehrenamtlich), SWEG Stadtwerke Eggenfelden, Eggenfelden, jährlich 300 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Verwaltungsrats (ehrenamtlich), Rottal-Inn Kliniken, Eggenfelden, jährlich 240 EUR (brutto*)
Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Rottal-Inn, Pfarrkirchen, jährlich 720 EUR (brutto*)
stellv. Landrat, Landkreis Rottal-Inn, Pfarrkirchen, jährliche 9.873,51 EUR (brutto*)
Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Eggenfelden, jährlich 2.700 EUR (brutto*)
2. Bürgermeister, Stadt Eggenfelden, monatlich 638,69 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Beirat (ehrenamtlich), Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung, Plattling, jährlich 78 EUR (brutto*)
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.