geboren in Kyritz Konfession/Bekenntnis christlich
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
1974 Schulabschluß 10. Klasse der POS in Kyritz, Ausbildung zum Facharbeiter für Post- und Fernmeldewesen in Rostock, 1996 Abschluß der Ausbildung zur Krankenschwester und ab 02.1997 Krankenschwester in Aschaffenburg bis zum Renteneintritt.
Seit 2018 Mitglied in der AfD, ab 2020 Stadträtin in Aschaffenburg bis 11.2023 - Mandatübergabe an meinen Nachfolger, Mitglied im Vorstand des KV Aschaffenburg, seit 2023 Mitglied im Landtag Bayern für die AfD.
Mitglied bei 'Christen in der AfD', Mitglied im Verein Deutsche Sprache.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Unterfranken
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Bildung und Kultus (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes (Mitglied)
Weitere Gremien:
12.12.2023 - heute Landesgesundheitsrat (Mitglied)
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Storm, Ramona:
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.