geboren in Beilngries Familienstand verheiratet, 3 Kinder Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
1985 Abitur am Willibald Gymnasium Eichstätt, Studium an der Beamtenfachhochschule im Fachbereich Polizei mit Abschluss 1990, 2000-2002 Studium an der Hochschule der Deutschen Polizei, 2002-2004 Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck, 2004-2010 Leiter der Dienststelle zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Aufklärung Islamistischer Strukturen im Polizeipräsidium Oberbayern, 2010-2018 Leiter der Kriminalpolizei Ingolstadt, Seit November 2018 Mitglied des Bayerischen Landtags.
2015-2019 stellvertretenden Kreisvorsitzenden der CSU Ingolstadt, 2014-2018 Vorsitzender des Bezirksausschusses Mitte der Stadt Ingolstadt, 2019 bis 2021 Kreisvorsitzender CSU Ingolstadt, 2020-2022 Fraktionsvorsitzender der CSU-Stadtratsfraktion, seit 2020 Stadtrat in Ingolstadt, Ausschusssprecher für den Ausschuss Personal und Verwaltung der Stadt Ingolstadt, CSU Bezirksvorsitzender des Arbeitskreises Polizei und Innere Sicherheit, Stellv. Landesvorsitzender des Arbeitskreises Polizei und Innere Sicherheit.
Seit 2021 Vorsitzender des BRK Kreisverbands Ingolstadt.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Ingolstadt
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes
21.11.2023 - heute Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (Mitglied)
Weitere Gremien:
11.12.2018 - heute G 10-Kommission (stv. Mitglied)
11.12.2018 - heute Parlamentarisches Kontrollgremium (Mitglied)
11.12.2018 - heute G 10-Kommission (stv. Mitglied)
11.12.2018 - heute Parlamentarisches Kontrollgremium (Mitglied)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.