1989-1993 Grundschule St. Georg Bad Aibling, 1993-2003 Gymnasium Bad Aibling, 2003-2005 FH Kufstein/Tirol, 2005-2010 Hochschule für Politik München, 2006-2009 FH für angewandtes Management Erding, seit 2015 Mitglied der AfD, AfD Kreisvorsitzender Rosenheim, Gebirgsschützenkompanie Aibling, BJV Kreisgruppen Rosenheim und Bad Aibling.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
10.05.2019 - heute Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Mitglied)
28.11.2018 - heute Ausschuss für Gesundheit und Pflege (Mitglied)
Weitere Gremien:
25.09.2019 - heute Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten (Mitglied)
23.01.2019 - heute Landesgesundheitsrat (Mitglied)
23.01.2019 - 07.04.2019 Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten (stv. Mitglied)
Weitere Funktionen:
01.10.2021 - heute Parlamentarischer Geschäftsführer AfD
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Key Account Manager, Stryker GmbH & Co. KG
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Stadtrates, Stadt Bad Aibling, seit 01.05.2020 2. Mitglied des Kreistages, Kreistag Landkreis Rosenheim, seit 01.05.2020
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.