Seit 2009 Mitglied der SPD, 2011-2016 Vorsitzende der Jusos Augsburg, seit 2012 Stellvertretende Vorsitzende der SPD Pfersee, 2019-2021 Stellvertretende Bundesvorsitzende der Jusos, 2010-2018 Beisitzerin der SPD Augsburg, seit 2018 stellvertretende Vorsitzende der SPD Augsburg, seit 2017 Beisitzerin der SPD Schwaben, seit 2019 Beisitzerin und im Präsidium der BayernSPD.
2014-2023: Augsburger Stadträtin; Mitglied u.a.: AWO, IG-Metall, Deutscher Alpenverein, Europa-Union, Bündnis für Menschenwürde Augsburg, FCA, Gegen Vergessen - für Demokratie, Bürgeraktion Pfersee, ARGE Oberhausen, Freiwilligen Zentrum Augsburg, Landespflegeverband Augsburg, Freiwillige Feuerwehr Pfersee, German Seahawkers, Förderverein Willy-Brandt-Center in Jerusalem.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
SPD
Wahlkreis:
Schwaben
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Mitglied)
Weitere Gremien:
03.07.2024 - heute Kinderkommission des Bayerischen Landtags (stv. Mitglied)
12.12.2023 - heute Landesgesundheitsrat (stv. Mitglied)
Weitere Funktionen:
30.10.2023 - heute Stv. Fraktionsvorsitzende SPD
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.