1988 Abitur am Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid, 1988-1990 Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Studium Lehramt für Gymnasium, Sekundarstufe II, Französisch und Deutsch, anschließend Studium Diplom-Pädagogik/Arbeitswissenschaften, 1995-2018 Gründung und Führung einer Unternehmensberatung, Schwerpunkte: Führung und Strategie (Barbara Becker | Strategische Qualitätsentwicklung), seit 2018 Stimmkreisabgeordnete für Kitzingen und Gerolzhofen.
Seit 2008 Mitglied der CSU, Mitglied des Kreistags im Landkreis Kitzingen, dort im Ausschuss Wirtschaft und Tourismus, Mitglied im LEADER+Steuerkreis im Landkreis Kitzingen, Kreisvorsitzende CSU-Kreisverband Kitzingen, Beisitzerin im Bezirksvorstand der CSU und der Frauen-Union Unterfranken, Landesvorsitzende des EAK Bayern, Mitglied der CSU Grundsatzkommission, stv. Vorsitzende der AG Tourismus der CSU Landtagsfraktion, Sprecherin für die Belange der Evangelischen Kirche in der CSU-Landtagsfraktion.
Bezirksvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) Unterfranken, Landesvorsitzende EAK Bayern, 1988-1993 Landesvorsitzende der Evangelischen Landjugend i. Bay., 1995-1998 Bundesvorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugend im ländlichen Raum (BAG EJL), Mitglied der Landessynode der ELKB, Mitglied des Landessynodalausschusses, Helene-Weber-Preisträgerin.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Kitzingen
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Weitere Gremien:
23.01.2019 - heute Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (stv. Mitglied)
01.01.2019 - heute Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (stv. Mitglied)
11.12.2018 - 30.10.2023 Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission (stv. Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.