2002 Abitur, 07/2002 bis 03/2003 Grundwehrdienst, 2003 bis 2009 Studium Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Maschinenbau, anschließend Tätigkeit in unterschiedlichen Industrie- und Beratungsunternehmen, zuletzt im Bereich Infrastrukturprojekte.
AfD-Mitglied seit 2013, Mitglied er Jungen Alternative von 2013 bis 2018 (altersbedingtes Ausscheiden), 2015 bis 2018 Mitglied im Bezirksvorstand Oberbayern der AfD, 2017 bis 2019 Mitglied im Landesvorstand der AfD, 2021 bis heute Mitglied im Landesvorstand der AfD.
Burschenschaft Danubia München, Pennale Burschenschaft Saxonia-Czernowitz zu München.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Oberbayern
Ältestenrat:
05.12.2023 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
23.01.2024 - heute Unterausschuss zur Begleitung des Baus der 2. S-Bahn-Stammstrecke München (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wissenschaft und Kunst (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr (Mitglied)
Weitere Gremien:
24.01.2024 - heute Beirat der Stiftung Bayerisches Amerikahaus gGmbH (Mitglied)
01.01.2024 - heute Rundfunkrat (Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Ingenieur/Projektleiter, DB Netz AG, Frankfurt
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Ingenieur/Projektleiter, DB Netz AG, Frankfurt, beendet zum 13.11.2023
2023: 4.120,73 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Rundfunkrates (von Amts wegen), Rundfunkrat, München, seit 01.01.2024, monatlich 800 EUR (brutto*)
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.