1992-2008 Geschäftsführerin einer Freizeiteinrichtung für Menschen mit Behinderung, seit 1992 Mitglied FREIE WÄHLER, Mitglied im Kreistag Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, seit 1999 Kreisvorsitzende der FW Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, seit 2008 Mitglied des FW-Bezirksvorstandes Mittelfranken, seit 2018 Mitglied d. Landesvorstands der FW, seit 10/2013 stellv. Bundesvorsitzende der FW, 2008-2013 Mitglied des Bezirkstages Mittelfranken, entwicklungspolitische Sprecherin der FREIEN WÄHLER, Vorsitzende des Fischerzeugerrings Mittelfranken e.V.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 07.10.2013 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
07.10.2013 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Mittelfranken
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen (Mitglied)
Weitere Gremien:
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (stv. Mitglied)
05.12.2019 - heute Landesbeirat für Erwachsenenbildung (stv. Mitglied)
27.10.2014 - 05.11.2018 Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen (Mitglied)
06.11.2013 - 05.11.2018 Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration (Mitglied)
Weitere Gremien:
17.10.2017 - 05.11.2018 Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten (stv. Mitglied)
15.07.2014 - 05.11.2018 Kinderkommission des Bayerischen Landtags (Mitglied)
04.12.2013 - 05.11.2018 Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (stv. Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.