Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Projektentwicklung Wohnungsbau, Bauträger- und Maklertätigkeit gem. § 34 c GewO, Alling
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Landwirtschaft Johann Friedl, Alling
Vertragspartner 1, monatlich Stufe 1
Vertragspartner 2, 2020 Stufe 3
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied (ehrenamtlich) des Gemeinderates, Gemeinde Alling
2. Mitglied (ehrenamtlich) des Kreistages, Landkreis Fürstenfeldbruck, seit 01.05.2020
3. Zweiter Bürgermeister (ehrenamtlich), Gemeinde Alling, seit 01.05.2020
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird:
1. Johann Friedl und Eugen Haaf GmbH & Co KG, Alling
2. Johann Friedl und Eugen Haaf Verwaltungs GmbH, Alling
3. Johann und Kenny Friedl GbR, Gästehaus Seemüller, Lenggries
4. Johann und Thomas Friedl GbR, Landwirtschaft, Alling
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Projektentwicklung Wohnungsbau, Bauträger- und Maklertätigkeit gem. § 34 c GewO, Alling
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Landwirtschaft Johann Friedl, Alling
- S. Molitor, T. Hausknecht, München, monatlich 1.090 EUR (brutto*)
- 2022: F. Heimrath, Alling-Biburg, 40.975,21 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied (ehrenamtlich) des Gemeinderats, Gemeinde Alling, jährlich 540 EUR (brutto*)
2. Mitglied (ehrenamtlich) des Kreistags, Landkreis Fürstenfeldbruck, seit 01.05.2020, jährlich 1.000 EUR (brutto*)
3. Zweiter Bürgermeister (ehrenamtlich), Gemeinde Alling, seit 01.05.2020, jährlich 4.910,10 EUR (brutto*)
Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen:
1. Johann Friedl und Eugen Haaf GmbH & Co KG, Alling
2. Johann Friedl und Eugen Haaf Verwaltungs GmbH, Alling
3. Johann und Kenny Friedl GbR, Gästehaus Seemüller, Lenggries
4. Johann und Thomas Friedl GbR, Landwirtschaft, Alling
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.