geboren 02.04.1942 in Berlin Familienstand verheiratet, 2 Kinder Konfession/Bekenntnis evangelisch
Mitglied des Landtags: 12.11.1974 bis 28.09.1998
L o e w , Hans Werner (geb. am 02.04.1942) Würzburg
Abitur 1961 in Starnberg. Danach Wehrdienst bis Herbst 1962, Hauptmann d.Reserve. Studium der Rechtswissenschaften in München, Berlin, seit 1965 in Würzburg. 1968 erstes juristisches Staatsexamen, danach Referendardienst und wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Würzburg. Herbst 1972 zweites juristisches Staatsexamen. Anschließend bis Herbst 1974 Angehöriger der Bayer. Finanzverwaltung, Oberregierungsrat a.D., in der Zeit Rechtsanwalt. Von 1966/68 Mitglied und Vorsitzender des SHB Würzburg. 1969 Eintritt in die SPD. 1969/70 Vor- sitzender der Jungsozialisten im Kreisverband Würzburg, 1973 stellvertr. Vorsitzender und von 1975/90 Vorsitzender des SPD-Kreisverbandes Würzburg. Mitglied im SPD-Bezirksvorstand Franken von 1972/78, Mitglied im SPD-Landesvorstand Bayern von 1978/84. Seit 1990 Mitglied im Stadtrat Würzburg; Vorsitzender der SPD-Fraktion. Von 1974/90 Mitglied im Ausschuß für Staatshaushalt und Finanzfragen, seit 1978 stellvertretender Vorsitzender. Von 1986/94 Mitglied im Ausschuß für Geschäftsordnung und Wahlprüfung. Von 1990/94 Mitglied im Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Kommunalfragen. Seit 1994 Mirtglied im Ausschuß für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit. In der 13. Legislaturperiode stellvertretender Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission. Mitgliedschaften: ÖTV, Arbeiterwohlfahrt, Arbeiter-Samariter-Bund, Naturfreunde, Alpenverein, Europa-Union und in weiteren sozialen, kulturellen und sportlichen Organisationen. Auszeichnungnen: Bayerischer Verdienstorden, Bundesverdienstkreuz. Mitglied des Bayerischen Landtags seit 1974.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des ehemaligen Mitglieds des Landtags. Stand: Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Landtag.)
24.11.1993 - 26.04.1994 Untersuchungsausschuss betreffend Beziehungsgeflecht in Bayern zwischen Politikern und Steuerschuldnern 'Steuerfälle' (stv. Mitglied)
30.10.1990 - 20.10.1994 Ausschuss für Geschäftsordnung und Wahlprüfung (Mitglied)
30.10.1990 - 20.10.1994 Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Kommunalfragen (Mitglied)
19.11.1990 - 20.10.1994 stellvertretender Vorsitzender des Gefängnisbeirates JVA Würzburg
19.11.1990 - 20.10.1994 Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (Mitglied)
Wahlkreis:
Unterfranken
Ausschüsse:
13.12.1989 - 19.07.1990 Untersuchungsausschuss zur Prüfung des Vorgehens der zuständigen Finanzbehörden (Finanzamt für Körperschaften, Oberfinanzdirektion München, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen) im Zusammenhang mit der Besteuerung des Wienerwald-Konzerns (stv. Mitglied)
11.05.1989 - 12.10.1989 Untersuchungsausschuß zur Vorlage des Rechnungshofsberichts 'Wienerwald-Steuerfragen' (stv. Mitglied)
12.11.1986 - 24.10.1990 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen
Weitere Gremien:
10.12.1986 - 24.10.1990 stellvertretender Vorsitzender des Gefängnisbeirates JVA Würzburg
10.12.1986 - 24.10.1990 Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (Mitglied)
Wahlkreis:
Unterfranken
Ausschüsse:
20.10.1982 - 22.10.1986 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen
31.01.1979 - 20.10.1982 stellvertretender Vorsitzender des Gefängnisbeirates JVA Würzburg
13.12.1978 - 20.10.1982 Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (stv. Mitglied)
Wahlkreis:
Unterfranken
Ausschüsse:
25.01.1978 - 13.07.1978 stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur Prüfung der Vorgänge und Hintergründe bei der Behandlung bestimmter Steuerfälle im Bereich der Bayerischen Finanzverwaltung Drs. 8/7294
29.01.1976 - 19.09.1978 Untersuchungsausschuss betreffend Nebentätigkeit der beamteten Hochschullehrer und wissenschaftlichen Assistenten und Mitarbeiter (stv. Mitglied)
19.11.1974 - 30.10.1978 Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.