geboren 26.10.1933 in Königsberg gestorben 19.06.2019 Familienstand verheiratet, 2 Kinder Konfession/Bekenntnis evangelisch
Mitglied des Landtags: 07.12.1962 bis 07.12.1972
H a a s e , Horst (geb.: 26.10.1933) Fürth
Nach dem Besuch der Oberschule trat er mit 17 Jahren in einen Spielzeugfabrikationsbetrieb in Nürnberg als technischer Angestellter ein. 2 1/2 Jahre später holte er das Abitur nach, studierte Sozialwissenschaften und später Jura. In Erlangen und München Ablegung der juristischen Staatsexamen, eigene Anwaltskanzlei in Fürth. Er gehört dem Bezirksvorstand der SPD - Bezirk Franken - an, stellvertr. Vorsitzender der SPD-Fraktion, Mitglied des Parteirates und Landesvorstandes der SPD, Mitglied im Wirtschaftsausschuß. Mitglied des Bayerischen Landtags seit 1962. Legte sein Mandat am 07.12.1972 nieder; Ersatzmann: Fink Oto, Ansbach.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des ehemaligen Mitglieds des Landtags. Stand: Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Landtag.)
03.12.1970 - 07.12.1972 Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr (Mitglied)
Weitere Gremien:
26.01.1971 - 07.12.1972 G 10-Kommission (Mitglied)
Wahlkreis:
Mittelfranken
Ausschüsse:
28.04.1970 - 01.10.1970 stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Vorgänge im Zusammenhang mit den Landabgaben der Grundeigentümer Fink und Winterstein u.a.
28.04.1970 - 01.10.1970 Untersuchungsausschuß zur Überprüfung der städtebaulichen, verkehrlichen und finanziellen Maßnahmen der Landeshauptstadt München und zur Prüfung von Fehlern und Versäumnissen beim Stachusbauwerk (stv. Mitglied)
12.03.1968 - 12.09.1969 Untersuchungsausschuß zur Prüfung der Vorgänge bei den Grundstücksgeschäften des Freistaates Bayern im Raum Ingolstadt (Mitglied)
02.12.1966 - 03.12.1970 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Geschäftsordnung und Wahlprüfung
02.12.1966 - 03.12.1970 Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Kommunalfragen (Mitglied)
10.06.1969 - 03.12.1970 G 10-Kommission (Mitglied)
Wahlkreis:
Mittelfranken
Ausschüsse:
07.12.1962 - 02.12.1966 Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Kommunalfragen (Mitglied)
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.