2001 Schulabschluss mit Abitur am Schiller-Gymnasium Hof, 2002-2005 Ausbildung an der Berufsfachschule IFBE Bildungszentrum Zwickau zur MTA für Funktionsdiagnostik, 2006-2007 Klinik Angermühle, 2007-2013 Sozialstiftung Bamberg - Klinikum am Bruderwald als leitende MTA-F, 2014-2015 Kreiskrankenhaus Landshut-Achdorf, 2015-2026 Klinikum Landshut A.d.ö.R. - jetzt LA-Regio Kliniken gKU.
Seit 2015 Mitglied der Freien Wähler Landshut e.V., seit 2022 Mitglied der Vorstandschaft, 2022-2026 Stadträtin in Landshut für die Jungen Wähler Stadt Landshut.
Seit 2015 Mitglied im Verein VfL Landshut-Achdorf 1920 e.V., seit 2018 Mitglied der Vorstandschaft als Schriftführerin, seit 2020 2. stellvertr. Vorsitzende der Bayerischen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin e.V.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 01.05.2026 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
01.05.2026 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Niederbayern
Ausschüsse:
20.05.2026 - heute Ausschuss für Bildung und Kultus (Mitglied)
20.05.2026 - heute Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention (Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
MTA für Funktionsdiagnostik, LA-Regio Kliniken gKU, Landshut
Büromitarbeit auf geringfügiger Basis, Abgeordnetenbüro Jutta Widmann MdL, Landshut
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Stadtrats, Stadtrat Landshut, Landshut
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Mitglied des Vorstands (ehrenamtlich), Bayerische Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin e. V., Regensburg
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.