1982-1993 Edith Stein Gymnasium, 07/1993 Abitur, 10/1994-03/1999 Studium an der katholischen Stiftungsfachhochschule für Sozialwesen, Abschluss: Dipl. Sozialpädagogin (FH), 1999-2001 Leitungsfunktion in einer erwachsenenpsychiatrischen Einrichtung, 05/2002-11/2004 Weiterbildung zur systemischen Therapeutin (DGSF).
1996-2006 Gemeinderätin Unterhaching, seit 1996 Kreisrätin Landkreis München, 2003-2008 Bezirksrätin, 2011-2019 Vorsitzende der CSU Familienkommission, 2013-2017 stellvertretende Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion, 03/2017-03/2018 Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, 03/2018-02/2020 Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, von 02/2020 bis 02/2022 Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, seit 03/2022 Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung.
Seit 2015 Mitglied der Vollversammlung des Katholikenrates der Region München, seit 2015 Mitglied der Hanns-Seidel-Stiftung, seit 07/2018 stv. Vorsitzende der Hanns-Seidel-Stiftung.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
CSU
Mitglied der Staatsregierung
06.02.2020 - 23.02.2022
Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr
21.03.2018 - 05.02.2020
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Stimmkreis:
München-Land-Süd
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung
Weitere Gremien:
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (Mitglied)
11.05.2022 - heute Stiftungsrat der Bayerischen Forschungsstiftung (Mitglied)
Stimmkreis:
München-Land-Süd
Ausschüsse:
17.03.2022 - 30.10.2023 Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung
04.12.2008 - 07.10.2013 Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (Mitglied)
04.12.2008 - 07.10.2013 Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.