2001-2005 Studium Kommunikationsdesign an der Blocherer Schule für Innenarchitektur und Kommunikationsdesign in München, 2005-2008 selbständig als Kommunikationsdesigner tätig, 1994 Sprecher der Grünen Jugend Landsberg, 1995-1999 Jugendbeirat der Stadt Landsberg, 1998-2002 Mitglied des Landesvorstandes der Grünen Jugend Bayern, ab 1999 als deren Landesvorsitzender, 2000-2006 Mitglied des Parteirates der bayerischen Grünen, 2002 Wahl in den Landsberger Stadtrat, 2005-2014 Fraktionsvorsitzender der Stadtratsfraktion, 2008, 2014 und 2020 Wiederwahl in den Stadtrat Landsberg.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stimmkreis:
München-Mitte
Landtag:
30.10.2023 - heute IV. Vizepräsident des Landtages
Präsidium:
30.10.2023 - heute Präsidium (Mitglied)
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (Mitglied)
Stimmkreis:
München-Mitte
Ausschüsse:
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.