geboren 19.02.1980 in Lindenberg/Allgäu Familienstand ledig
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
1986-1992 Grund- und Hauptschule Schongau 1992-1996 Haupt- und Realschulen Augsburg und Donauwörth, Qualifizierender Hauptschulabschluss, 1996-2000 Ausbildung Metallbauer Konstruktionstechnik, Mittlere Reife, 2000-2013 LKW-Fahrer Fernverkehr Europa und Nordafrika, 2013-2020 Werkstattleiter Kran- und Verglasungstechnik, 2022 Logistikmeister IHK, 2019-2023 Abgeordnetenreferent im Deutschen Bundestag.
Seit 2016 Parteimitglied, 2018 bis heute Bezirksrat Schwaben, 2020-2023 Stadtrat Augsburg, Bundesfachausschuß Infrastruktur, Verkehr, Bauen, Wohnen und Planung.
2020-2024 Schöffe am Amtsgericht Augsburg.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Schwaben
Ältestenrat:
05.12.2023 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.