09/83-08/87 Grundschule Wunsiedel, 09/87-06/96 Gymnasium Wunsiedel, 07/96-04/97 Wehrdienst, 05/97-01/99 Lehrzeit, 10/97-06/01 Studium FH Weihenstephan, 07/01-07/04 Vertriebsleiter, 08/04-10/08 Leiter Verkauf und Verwaltung. 1999-2001 Mitglied des Landesvorstandes JU Bayern, seit 1999 Mitglied des Bezirksvorstandes CSU Oberfranken, seit 2015 Kreisvorsitzender des CSU Wunsiedel im Fichtelgebirge, von 2002-2012 und seit 2020 Stadtrat in Wunsiedel, seit 2002 Kreisrat in Wunsiedel, 2004 Kandidat auf der CSU-Europaliste.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
CSU
Mitglied der Staatsregierung
08.11.2023 - heute
Staatssekretär der Finanzen und für Heimat
Stimmkreis:
Wunsiedel, Kulmbach
Stimmkreis:
Wunsiedel, Kulmbach
Ausschüsse:
28.11.2018 - 30.10.2023 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
23.10.2008 - 07.10.2013 Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB (stv. Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.