Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
1. Geschäftsführer, Lebenshilfe Nürnberger Land e.V., 91207 Lauf a.d. Peg., monatlich Stufe 1, beendet mit Ablauf des 31.03.2019
2. Mitglied der Geschäftsleitung, Lebenshilfe Nürnberger Land e. V., Lauf a. d. Pegnitz, seit 01.04.2019, monatlich Stufe 1
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. stellv. Vorsitzender (ehrenamtlich), BRK Nürnberger Land, Lauf, seit Juli 2021
2. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Nürnberger Land
2022: 2. Quartal 206,25 EUR (brutto*)
3. Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Hersbruck
4. Mitglied des sparkassenpolitischen Beirats (von Amts wegen), Sparkassenverband Bayern, München
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Vorsitzender des Stiftungsvorstandes, Lebenshilfe Nürnberger Land e. V., Lauf a. d. Pegnitz
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Mitglied der Geschäftsleitung, Lebenshilfe für Behinderte, Kreisvereinigung Nürnberger Land e. V., Lauf a. d. Pegnitz, seit 01.04.2019, monatlich 3.396,23 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. stellv. Vorsitzender (ehrenamtlich), BRK Nürnberger Land, Lauf, seit Juli 2021
2. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Nürnberger Land, Lauf
2022: 2. Quartal 206,25 EUR (brutto*), zusätzlich: 150 EUR, 206,25 EUR, 74,70 EUR, 150 EUR, 60 EUR, 150 EUR, 120 EUR (jeweils brutto*)
3. Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Hersbruck
2022: 475 EUR (brutto*), 425 EUR (brutto*)
4. Mitglied des sparkassenpolitischen Beirats (von Amts wegen), Sparkassenverband Bayern, München
2023: 3.300 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Vorsitzender des Stiftungsvorstands (ehrenamtlich), Lebenshilfe Nürnberger Land e. V., Lauf a. d. Pegnitz
Angaben über das Bestehen bzw. den Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des Bayerischen Landtags nach Beendigung der Mitgliedschaft ein Rückkehrrecht in ein früheres Anstellungsverhältnis eingeräumt werden soll:
Mitglied der Geschäftsleitung bis 31.12.2023, Lebenshilfe für Behinderte, Kreisvereinigung Nürnberger Land e. V., Lauf
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.