Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Rechtsanwältin, Stadtbergen
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Rechtsanwältin, Stadtbergen
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Kreisrätin (ehrenamtlich), Landkreis Augsburg, Augsburg
2. Stadträtin, Stadt Stadtbergen, beendet zum 31.12.2018
3. Stiftungsbeirätin (ehrenamtlich), Bürgerstiftung des Landkreises Augsburg, Augsburg
4. Mitglied des Aufsichtsrates (ehrenamtlich), Kreissparkasse Augsburg, Augsburg
5. Mitglied im Kuratorium (ehrenamtlich), Universität Augsburg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied der Vorstandschaft (ehrenamtlich), vhs Augsburg Land e.V., Augsburg
2. Mitglied des Präsidiums (ehrenamtlich), AWO Schwaben e.V., Stadtbergen
3. Mitglied im Verwaltungsrat (ehrenamtlich), Evang. Diakonissenanstalt, Augsburg
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Rechtsanwältin, Stadtbergen
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Rechtsanwältin, Stadtbergen
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Kreisrätin (ehrenamtlich), Landkreis Augsburg
2022: 2. Quartal 1.310,50 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Verwaltungsrats, Sparkasse Schwaben-Bodensee, Memmingen, monatlich 664,35 EUR (brutto*)
3. Stiftungsbeirätin (ehrenamtlich), Bürgerstiftung des Landkreises Augsburg, Augsburg
4. Mitglied im Kuratorium (ehrenamtlich), Universität Augsburg
5. stellv. Mitglied des Verwaltungsrats (ehrenamtlich), Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, München, seit 01.01.2019
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied des Präsidiums - Gleichstellungsbeauftragte, AWO Schwaben e.V., Stadtbergen, monatlich 319,20 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Vorstands - Schatzmeisterin, Volkshochschule Augsburger Land e.V., Augsburg
2022: 255 EUR (brutto*)
3. Mitglied im Verwaltungsrat (ehrenamtlich), Evang. Diakonissenanstalt, Augsburg
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.