1987 Abitur, 1987-1993 Studium und anschl. bis 1996 juristischer Vorbereitungsdienst, 1997-2000 Syndikus bei der Sparkasse Spree Neiße, seit 2000 selbstständige Rechtsanwältin, seit 1999 SPD-Parteimitglied, bis 2018 Stadträtin in Stadtbergen, Kreisrätin im Landkreis Augsburg, Verwaltungsrätin Diakonisches Haus Augsburg, Mitglied bei AWO und des Kinderschutzbundes und des Vereins "elwela" gemeinsam leben - gemeinsam lernen, Vorsitz der AsF Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen in Schwaben, Verwaltungsrat Kreissparkasse Augsburg, Vorstand der VHS Augsburg Land, Frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 06.10.2003 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
06.10.2003 bis heute
SPD
Wahlkreis:
Schwaben
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (Mitglied)
Weitere Gremien:
01.01.2019 - heute Landesbeirat für Erwachsenenbildung (Mitglied)
01.01.2019 - heute Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (stv. Mitglied)
Weitere Funktionen:
19.05.2021 - heute Parlamentarische Geschäftsführerin SPD
20.09.2013 - 22.10.2023 Stv. Fraktionsvorsitzende SPD
Wahlkreis:
Schwaben
Präsidium:
06.10.2003 - 20.10.2008 5. Schriftführerin des Präsidiums
Ausschüsse:
04.11.2003 - 20.10.2008 Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
04.11.2003 - 20.10.2008 Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik (Mitglied)
Weitere Gremien:
10.12.2003 - 20.10.2008 stellvertretende Vorsitzende des Gefängnisbeirates JVA Aichach
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.