geboren 08.06.1957 in Würzburg Familienstand verheiratet, 3 Kinder Konfession/Bekenntnis evangelisch-lutherisch
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
1976 Abitur am Eichendorff-Gymnasium Bamberg, 1983 Diplom an der HdK Berlin, 1990 Mitglied in der Architektenkammer, freischaffende Architektin.
1990-2002 Stadträtin, seit 1990 Mitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2002-2005 Mitglied des Deutschen Bundestages, seit 2006 bis 2026 Stadträtin Grünes Bamberg, seit 2018 Baupolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .
Stellv. Mitglied im Bayerischen Landesdenkmalrat, stellv. Mitglied im Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung, Kunstverein Bamberg, E.T.A.-Hoffmann-Gesellschaft, Historischer Verein Bamberg, Freunde der Villa Concordia, Museen des Dombergs in Bamberg, Schutzgemeinschaft Alt-Bamberg.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlkreis:
Oberfranken
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr (Mitglied)
Weitere Gremien:
30.11.2023 - heute Landesdenkmalrat (stv. Mitglied)
30.11.2023 - heute Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (Mitglied)
11.12.2018 - 30.10.2023 stellvertretende Vorsitzende des Anstaltsbeirates JVA Bamberg
11.12.2018 - 30.10.2023 stellvertretende Vorsitzende des Anstaltsbeirates JVA Ebrach
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.