1976 Abitur am Eichendorff-Gymnasium Bamberg, 1983 Diplom an der HdK Berlin, 1990 Mitglied in der Architektenkammer, freischaffende Architektin, 1990-2020 Stadträtin, seit 1990 Mitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2002-2005 Mitglied des Deutschen Bundestages, Baupolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, stellv. Mitglied im Bayerischen Landesdenkmalrat, stellv. Mitglied im Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung, Kunstverein Bamberg, E.T.A.-Hoffmann-Gesellschaft, Historischer Verein Bamberg, Freunde der Villa Concordia, Museen des Dombergs in Bamberg, Schutzgemeinschaft Alt-Bamberg.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlkreis:
Oberfranken
Ausschüsse:
28.11.2018 - heute Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr (Mitglied)
Weitere Gremien:
07.07.2020 - heute Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (Mitglied)
23.01.2019 - 06.07.2020 Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (stv. Mitglied)
11.12.2018 - heute Landesdenkmalrat (stv. Mitglied)
11.12.2018 - heute stellvertretende Vorsitzende des Anstaltsbeirates JVA Bamberg
11.12.2018 - heute stellvertretende Vorsitzende des Anstaltsbeirates JVA Ebrach
Hinweis: Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten ab 1. April 2022 befinden sich derzeit noch in Aktualisierung.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Stadträtin, Stadt Bamberg Architektin, Bamberg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Mitglied des Aufsichtsrates, Stadtbau GmbH, Bamberg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Stadtrates, Stadt Bamberg, monatlich Stufe 1
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.