Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Aufsichtsrat, Baugenossenschaft Vilshofen
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Kreisrat, Landkreis Passau
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Vorsitzender, Berufsschulzweckverband Passau, monatlich Stufe 1
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird:
extend your qualification-now gGmbH, Passau
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
1. Mitglied des Aufsichtsrates (ehrenamtlich), Baugenossenschaft Vilshofen an der Donau, Vilshofen, 2022: 2. Quartal 120 EUR, 4. Quartal 2022 120 EUR (jeweils brutto*)
2. Vorsitzender des Beirates (ehrenamtlich), Extend Your Qualifikation - now, Passau, bis 30.11.2022 jährlich 450,00 EUR , ab 01.12.2022 jährlich 500 EUR (jeweils brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Vorsitzender (ehrenamtlich), BRK Kreisverband Passau, Passau
2. Mitglied des Kreistages (ehrenamtlich), Landkreis Passau, monatlich 182,52 EUR (brutto*)
zusätzlich 2022: 2. Quartal 131,82 EUR, 3. Quartal 218,73 EUR, 4. Quartal 375,40 EUR (brutto*), einmalig 144,52 EUR (brutto*)
3. Vorsitzender (ehrenamtlich), Berufsschulzweckverband Passau, Passau, monatlich 1.225,72 EUR (brutto*)
zusätzlich 2022: 98,80 EUR (brutto*)
4. Rundfunkrat (ehrenamtlich), Bayerischer Rundfunk, München, bis 31.12.2022 monatlich 700 EUR (brutto*), ab 01.01.2023 monatlich 900 EUR (brutto*),
zusätzlich 2022: 2. Quartal 300 EUR, 3. Quartal 449,60 EUR, 4. Quartal 674,40 EUR (jeweils brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Mitglied der Verbandsversammlung (ehrenamtlich), Zweckverband Bad Füssing, Bad Füssing
2022: 2. Quartal 315 EUR, 3. Quartal 315 EUR, 4. Quartal 406,40 EUR (jeweils brutto*)
Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen:
extend your qualification-now gGmbH, Passau
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.