Betreuungsgeld: Experten diskutieren Gesetzentwurf der Staatsregierung

Donnerstag, 17. März 2016
– Von Eva Spessa –

Als Bundesgesetz wurde das Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht im Juli 2015 aus Gründen fehlender Zuständigkeit gekippt, nun steht es in Bayern als Landesgesetz auf der Agenda: Gemäß dem dazu von der Staatsregierung eingebrachten Gesetzentwurf sollen Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in einer öffentlich geförderten Kita betreuen lassen, im Anschluss an das Elterngeld 150 Euro pro Monat für maximal 22 Monate erhalten. Unumstritten ist das Betreuungsgeld nicht: Die Oppositionsfraktionen lehnen es ab, die CSU hält mit der Begründung, die Wahlfreiheit der Eltern stärken zu wollen, daran fest. In einer Expertenanhörung im Sozialausschuss äußerten sich die Vertreter von Verbänden überwiegend kritisch – sowohl zum Betreuungsgeld insgesamt als auch zu Einzelaspekten des Gesetzentwurfs.


Das Argument, mit dem Betreuungsgeld die Wahlfreiheit der Eltern zu stärken, greift nach Ansicht vieler Experten zu kurz: 150 Euro pro Monat gleichen den Verzicht auf ein Arbeitseinkommen nicht aus, von einer echten Wahlfreiheit könne also keine Rede sein. Insbesondere Alleinerziehende seien auf ein Arbeitseinkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen, betonte Helga Jäger vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Prof. Dr. Johannes Schroeter, Vorsitzender des Familienbunds der Katholiken in München, bewertete das Erziehungsgeld zwar als Schritt in die richtige Richtung, räumte aber ebenfalls ein, dass es den Wegfall eines Arbeitseinkommens nicht kompensiere.

Einen weiteren Schwachpunkt des Gesetzentwurfs sahen die Experten im faktischen Ausschluss zum Beispiel der Familien am unteren Rand des Einkommensspektrums durch die Anrechnung des Betreuungsgelds auf andere Sozialleistungen. Die Erziehungsleistung armer Eltern sei offenbar nichts wert, stellte Margit Berndl vom Paritätischen Wohlfahrtsverband fest. „Profitieren werden diejenigen, die nicht darauf angewiesen sind“, unterstrich auch Jäger. Sie befürworte langfristig eine Kindergrundsicherung, die das Kind in den Mittelpunkt stellt und nicht die Familiensituation.

Das Betreuungsgeld sei eine Anerkennung der Erziehungsleistung, die sie ausdrücklich begrüße, sagte Alexandra Gaßmann vom Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. und verwies auf Großfamilien, wo häufig die Mütter zu Hause die Kinderbetreuung übernähmen – eine Leistung, die mit dem Betreuungsgeld anerkannt würde. Wenn man die Erziehungsleistung anerkennen wolle, dann bitte die Leistung aller Eltern, forderte Pia Theresia Franke vom Verband katholischer Kindertageseinrichtungen: Die vorgesehene Kopplung an die Nicht-Inanspruchnahme öffentlich geförderter Kinderbetreuung lehnte sie ab – wie zum Beispiel auch Prof. Dr. Maria Wersig vom Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaft der Fachhochschule Dortmund, die unter anderem ebenfalls die „sehr selektive“ Förderung kritisierte.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt: Das Betreuungsgeld zementiere das traditionelle Rollenverständnis innerhalb der Familie, denn meist übernehme nach wie vor die Frau die Kinderbetreuung – mit potenziell gravierenden Folgen zum Beispiel im Fall von Trennung oder Scheidung. Es wäre wichtiger, an der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu arbeiten, so Bettina Messinger von der Gewerkschaft ver.di: Da gebe es vielfältige Möglichkeiten. Das Betreuungsgeld bezeichnete sie, wie auch viele andere Experten der Runde, in dieser Hinsicht als Rückschritt.

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