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Abgeordnetenentschädigung und Kostenpauschale

Diäten der Landtagsabgeordneten werden an die Einkommensentwicklung angepasst

•    Die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags wird zum 1. Juli 2022 angepasst.   
•    Gemäß der Einkommensentwicklung, die das Landesamt für Statistik erhoben hat, erhöht sich die Entschädigung um 4,3 Prozent.
•    Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Die Abgeordnetendiäten sind direkt an die Entwicklung der verschiedenen Einkommen in Bayern gekoppelt. Daher sind sie im Jahr zuvor auch gesunken, der Anstieg jetzt ist also gegenzurechnen.“

MÜNCHEN.               Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten steigt zum 1. Juli 2022 um 4,3 Prozent auf 8.886 Euro. Damit folgt die Anpassung - zeitversetzt - der allgemeinen Einkommensentwicklung. Darüber hat Landtagspräsidentin Ilse Aigner heute den Ältestenrat informiert.  

„Im vergangenen Jahr sind die Diäten für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags gesunken, im Jahr zuvor hatten bereits viele Abgeordnete ihre Erhöhung gespendet, da sich seit zwei Jahren die Folgen der Corona-Pandemie zeigen. Doch weil die Einkommen der Menschen in Bayern im letzten Jahr zum Glück wieder gestiegen sind, schlägt sich das nun zeitversetzt auch auf die Höhe der Abgeordnetendiäten nieder. Damit ist klar: Die Indexlösung greift – nicht nur in starken Jahren, sondern auch in der Krise“, so Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags nahm die Anpassung in der heutigen Sitzung zur Kenntnis.

Das Bayerische Abgeordnetengesetz legt fest, dass die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags jeweils zum 1. Juli angepasst wird an die allgemeine Einkommens-entwicklung des Vorjahres – für 2022 ist also die Entwicklung vom 3. Quartal 2020 zum 3. Quartal 2021 maßgeblich. Maßstab für die Anpassung ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern, der vom Bayerischen Landesamt für Statistik errechnet wird. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Einkommen von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

Die bisherige Kostenpauschale von 3.589 Euro wird auf 3.726 Euro erhöht – ein Plus von 3,8 Prozent. Sie orientiert sich am Verbraucherpreisindex.

Die neuen Beträge werden noch im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

 

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