Diäten der Landtagsabgeordneten werden an die Einkommensentwicklung angepasst
Abgeordnetenentschädigung und Kostenpauschale
- Die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags wird turnusgemäß zum 1. Juli 2025 angepasst.
- Weil die Einkommen in Bayern um durchschnittlich 4,0 Prozent gestiegen sind, erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung entsprechend.
- Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Nicht zuletzt durch höhere Tarifabschlüsse sind die Einkommen der Bürgerinnen und Bürger in Bayern gestiegen. Weil die Diäten der Abgeordneten daran gekoppelt sind, steigen diese nun auch etwas.“
MÜNCHEN. Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten wird zum 1. Juli 2025 um 4,0 Prozent von 9786 Euro auf rund 10.178 Euro erhöht. Damit folgt die Anpassung zeitversetzt der allgemeinen Einkommensentwicklung. Darüber hat Landtagspräsidentin Ilse Aigner heute den Ältestenrat informiert.
„Zahlreiche höhere Tarifabschlüsse kamen Ende 2023 und in 2024 zum Tragen, so dass die durchschnittlichen Einkommen in Bayern gestiegen sind. Diese Entwicklung schlägt sich nun – zeitversetzt - auf die Diäten für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags nieder. Deren Entschädigung erhöht sich genau um denselben Prozentsatz wie die Einkommen der Menschen in Bayern im letzten Jahr. Denn die direkte Kopplung an den Index ist im Gesetz festgeschrieben“, so Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags wurde von der Präsidentin über die Anpassung informiert.
Das Bayerische Abgeordnetengesetz legt fest, dass die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags jeweils zum 1. Juli angepasst wird an die allgemeine Einkommens-entwicklung des Vorjahres – für 2025 ist also die Entwicklung vom 3. Quartal 2023 zum 3. Quartal 2024 maßgeblich. Maßstab für die Anpassung ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern, der vom Bayerischen Landesamt für Statistik errechnet wird. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Einkommen von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.
Die bisherige Kostenpauschale von 4227 Euro wird auf rund 4333 Euro erhöht – ein Plus von 2,5 Prozent. Grund hierfür ist die Kopplung an den Verbraucherpreisindex für Bayern, der aufgrund der Inflation in dem Zeitraum ebenso gestiegen ist.
Die neuen Beträge werden noch im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
(CK)