Übergabe des 34. Tätigkeitsberichts des Datenschutzbeauftragten
Vorstellung der Ergebnisse für das Jahr 2024
05. November 2025
MÜNCHEN. Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat den 34. Tätigkeitsbericht der Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten Prof. Dr. Thomas Petri entgegengenommen. Die Themen seiner Arbeit reichten 2024 vom Streaming kommunaler Gremiensitzung und Bürgerversammlungen über die Beratung der Polizei bis hin zur Frage, wie eine Balance zwischen Bürokratieabbau und datenschutzrechtlichen Vorgaben gelingen kann.
Der Bericht muss nach Angabe des Datenschutzbeauftragten insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Harmonisierung des Datenschutzrechts in Europa gesehen werden, zudem geht es in der Arbeit von Prof. Dr. Thomas Petri und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch um die praktische Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Der Bericht verdeutlicht, wie unions- und nationalrechtliche Vorgaben in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen Datenschutzfragen aufwerfen und wie die Behörde zusammen mit Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten praxisnahe Lösungen erarbeitet.
Im Bereich der Polizei war ein bedeutendes Thema die Begleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zum Einsatz einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform bei der Polizei. Als weiteres Beispiel seiner Arbeit nannte der Datenschutzbeauftragte den Personaldatenschutz. Dabei ging es unter anderem um die Datenerhebungen bei der Berufung von Professoren.
Bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung sind die neu eingeführten Vorschriften und Möglichkeiten - beispielsweise zum Streaming von Gremiensitzungen und Bürgerversammlungen - inzwischen laut Prof. Dr. Thomas Petri in der Praxis angekommen. Hierzu wurde seitens der Behörde auch eine Kurz-Information veröffentlicht, um den Gemeinden praktische Hilfestellung zu geben - denn die bei den Sitzungen sprechenden Personen müssen ihre Einwilligung für eine Übertragung geben.
Beim technisch-organisatorischen Datenschutz berichtet der Landesdatenschutzbeauftragte von einer Zunahme schwerwiegender Hackerangriffe auf öffentliche Stellen in Bayern. Aufgrund von Sicherheitsmängeln in diesem Bereich wurden mehrere förmliche Beanstandungen ausgesprochen. Neben der behördlichen IT-Sicherheit befasst sich der Bericht auch mit der Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern zu aktuellen Gefahren wie Phishing-Angriffen und dem Missbrauch öffentlich zugänglicher Fotos zum Training Künstlicher Intelligenz.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ist vom Bayerischen Landtag bestellt, in Ausübung seines Amtes unabhängig und keinen Weisungen, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Er kontrolliert bei den öffentlichen Stellen des Freistaats Bayern sowie den kommunalen Körperschaften und den sonstigen der Aufsicht des Freistaats Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ob die Datenschutzgesetze, aber auch andere Vorschriften über den Datenschutz eingehalten werden.
/ CK