1. Lesung zu Gesetzentwurf Staatsregierung DRS 19/8102
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften
Einführung des Denkmalpflegewerks zur Durchführung von regelmäßigen Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen ohne Erlaubnisverfahrens; Abschaffen der Erlaubnispflicht bei Denkmälern bei denen nur das Erscheinungsbild erhaltungswürdig ist; Katalog mit erlaubnisfreien Maßnahmen; Ersetzen des Schriftformerfordernis durch ein Textformerfordernis; Abschaffen der Liste der beweglichen Denkmäler, die Regelung zu Grabungsschutzgebieten und der Verpflichtung der Eigentümer auf eine bestimmte Nutzungsart; Grundrechtseinschränkungen; Verlängerung der Regelung zu elektronischen Fernprüfungen an Hochschulen; redaktionelle Änderungen Änderung von Art. 1 Abs. 4, Art. 2, Art. 5 Abs. 6, Art. 6, Art. 7, Streichung von Teil 4 (Art. 10), Umnummerierung von Teil 5 bis Teil 9, Umnummerierung der bisherigen Art. 11 bis Art. 14, Art. 19, Art. 20, Art. 23, Art. 25, Änderung und Umnummerierung der bisherigen Art. 15, Art. 16, Art. 17, Art. 18, Art. 21, Art. 22, Art. 24 und Art. 26 Denkmalschutzgesetz Änderung von Art. 23 Abs. 2 Bauordnung Änderung von Art. 132 Abs. 2 Hochschulinnovationsgesetz Änderung von § 12 Abs. 2 Fernprüfungserprobungsverordnung
Beratungsverlauf
Schlagworte: Denkmalschutzgesetz Denkmalschutz , BayFEV , Fernprüfungserprobungsverordnung , BayHIG , Hochschulinnovationsgesetz , BayBO , Bayerische Bauordnung , BayDSchG , Landesamt für Denkmalpflege , Baudenkmal , Bodendenkmal , Baurecht , Baugenehmigung , Fernprüfung , Hochschulprüfung