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Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gemäß § 10b Betäubungsmittelgesetz
Beratungsverlauf Vorgangsmappe
Beschluss des Plenums zu Dringlichkeitsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DRS 19/6930
Beibehaltung der Ausstattung aller Schüler und Schülerinnen mit digitalen Medien ab Jahrgangsstufe 5; Gesamtkonzept und Leitlinien zur Medienerziehung für alle Jahrgangsstufen
Beschluss des Plenums zu Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DRS 19/6683
Studie bzgl. antisemitischer Vorfälle im Hinblick auf Art und Häufigkeit antisemitischer Vorfälle, vorherrschende antisemitische Narrative, mögliche Ursprünge dieser Narrative, regionale Verteilung sowie schulartspezifische Auffälligkeiten. Entwicklung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen aufgrund der Studienergebnisse.
Beschluss des Plenums zu Dringlichkeitsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DRS 19/8671
Recht auf Vorschule für alle Kinder; Umgestaltung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu einem Bildungsministerium
Änderungsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Streichen des verpflichtenden Freizeitausgleich Änderung von Art. 87 Abs. 2
Dringlichkeitsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ausbau von Drogenambulanzen mit Drogenkonsumraum; Erlass einer Verordnung (§ 10a Abs. 2 BTMG)
Einrichten einer Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe Bayern Änderung von Art. 24 Abs. 2; Einfügen eines neuen Art. 33a
Schriftliche Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsverlauf
Mitbeantragung des Kinderstartgeldes beim Elterngeld Änderung von Art. 6 Kinderstartgeldgesetz
Beschluss des Plenums zu Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DRS 19/6939
Ersetzen durch Lernförderung; Priorisieren von Schülern mit Problemen; Schulausstattung; Lernvereinbarungen
Beschluss des Plenums zu Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DRS 19/6583
Beschluss des Plenums zu Antrag FREIE WÄHLER, CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DRS 19/7083
Änderung von § 112 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Anfragen zum Plenum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Abschaffen der Kopfnote
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Informationsstelle (Tel. 089/4126-2268) oder nutzen Sie unsere Online-Hilfe.