Verbesserungen am Entwurf des Bundesteilhabegesetzes: praktikable Gestaltung des berechtigten Personenkreises, bessere Lösung der Schnittstellenproblematik zwischen den Sozialleistungen, Deckung des Teilhabe- und Pflegebedarfs in alllen Lebensbereichen und Wohnformen, keine Zugangsbeschränkung für Behindertenwerkstätten, Sicherstellung der Qualitätsstandards anderer Leistungsanbieter, Mitsprachemöglichkeiten
|