Aufnahme folgender Punkte in die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums: umfassende Schulung mit Abschlussprüfung als Grundlage der Lizenz für Drohnenführer, Reduzierung der Geltungsdauer der Lizenz, elektronische Kennzeichnungspflicht, national einheitliche Regelung, Sanktionsmechanismen
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