Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens aller mit der Lebensmittelüberwachung befasster Behörden, insbesondere der verantwortlichen Landratsämter, Regierungen und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), einschließlich der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger
im Rahmen des Salmonellengeschehens im Zusammenhang mit dem Unternehmen Bayern Ei (Bayern Ei GmbH & Co. KG, Bayern Ei Beteiligungs GmbH sowie ggf. weitere zugehörige Gesellschaften; im Folgenden: Firma Bayern-Ei) in Niederbayern („Bayern-Ei-Skandal“)
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