Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom
12. September 2017 (Vf. 51-IVa-17) betreffend
Verfassungsstreitigkeit zwischen den Antragsstellern
1. Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, MdL,
2. Landtagsfraktion FREIE WÄHLER,
vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Hubert Aiwanger
und der Antragsgegnerin
Bayerische Staatskanzlei,
vertreten durch deren Leiter Dr. Marcel Huber,
über die Frage, ob die Staatsministerin a. D. Haderthauer die Rechte der Antragsteller aus Art. 13 Abs. 2 Satz 1, Art. 16 a Abs. 1 und 2 BV verletzt hat, indem sie die Landtagsabgeordneten Streibl und Dr. Bauer mit Schreiben vom 11. Juni 2014 unter Benutzung ihrer Amtsfunktion als Staatsministerin und Leiterin der Staatskanzlei zum Unterlassen bestimmter Erklärungen aufforderte, die die Abgeordneten zur Grundlage eines Dringlichkeitsantrags im Landtag vom 3. Juni 2014 gemacht hatten, und indem sie eine Abschrift der Unterlassungsaufforderung an die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER und die Fränkische Landeszeitung übersenden ließ
PII-G1310.17-0012
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