Änderungen in folgenden Bereichen: Ganztagsangebote an Mittelschulen (Art. 7a), Neuausrichtung der Wirtschaftsschule (Streichung von Art. 14 Abs. 3), parallele Halb- und Ganztagsangebote (Art. 32 Abs. 4), Erfüllung der Schulpflicht an Grundschulen (Art. 36 Abs. 1), Schülerunterlagen (Art. 85), Zuweisungen in Mittelschulverbünden (Art. 86 Abs. 2), Klassenstärke bei jahrgangsübergreifenden Klassen, Unterrichtsverpflichtung von Schulleitern an Ersatzschulen (Art. 92), Anerkennung von Privatschulen (Art. 100 Abs. 1), Mindestschülerzahl an Ersatzschulen (Art. 127c), redaktionelle Änderungen (Art. 129, Aufhebung von Art. 127 BayEUG)
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