Novellierung des Gesetzes: u. a. Erweiterung des Geltungsbereichs und der Ziele, Anheben des Frauenanteils, verbindliche Zielvorgaben, Sanktionsmöglichkeiten, Teilzeitbeschäftigung von Führungspersonal, Bekämpfung sexueller Belästigung, Verbesserungen für Gleichstellungsbeauftragte, Einspruchsrecht; Änderung von Art. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 22, neuer Art. 14a BayGlG
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