Reform des Verfassungschutzgesetzes: gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz, Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und V-Leuten, Informationsaustausch mit anderen Behörden, u. a.; Einschränkung der Rechte auf Versammlungsfreiheit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses; Änderung des Ausführungsgesetzes zum Art. 10-Gesetz (Art. 5, Aufhebung von Art. 4), des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Art. 3, 5, 26, 28, 32, 38, 42, Aufhebung von Art. 39 u. 41) und des Parlamentarischen-Kontrollgremium-Gesetzes (Art. 1, 4, 12, Aufhebung von Art. 11)
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