Anpassung von Zuständigkeitsregelungen in folgenden Bereichen: Marktüberwachung gem. Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren, Luftreinhalteplanung, Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken; Änderung von Art. 4, 8, 8a, 18, 19, 20 BayImSchG
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