Anhebung der einwohnerbezogenen Pauschalen der Finanzzuweisungen (Änderung von Art. 7); Ermächtigung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Regelung des Verfahrens bei Altlastensanierungen und zur Festlegung der zuständigen Stelle bzw. zur Übertragung dieser Aufgaben (Änderung von Art. 23a Abs. 4); redaktionelle Änderungen (Art. 10, 13a, 13b, Aufhebung von Art. 10b Abs. 3 FAG)
|