Aufhebung des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes, Übernahme der Normen in das Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch; Änderung von Art. 3, 65 und des Dritten Teils, neuer Zwölfter Abschnitt "Unschädlichkeitszeugnis" (Art. 72-74), Aufhebung von Art. 1 und des Zweiten Teils AGBGB
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