Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur Vielfaltssicherung und Staatsferne: Zusammensetzung von Rundfunkrat und Medienrat, Transparenz der Gremienarbeit, Ausschüsse und Ältestenrat, Auskunftsrecht des Rundfunkrats, Beschränkungen der Geschäftsführerbefugnis, Unabhängigkeit der Geschäftsstelle, Transparenz bei geldwerten Leistungen, Sachkunde der Verwaltungsratsmitglieder; Vertretung der freien Mitarbeiter beim BR; redaktionelle Änderungen; Änderung des Rundfunkgesetzes (Art. 6, 7, 10-25, 28, neue Art. 5a, 8, Aufhebung von Art. 9, 26, 27) und des Mediengesetzes (Art. 10, 12, 13, 14, 15, 40, 41 Abs. 2)
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