Änderung des Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz (Art. 1, 2, 4-6, 9, neuer Art. 8, Aufhebung von Art. 7) und der Durchführungsverordnung (§§ 1, 2, 4, Aufhebung von § 3): Kommissionen zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende, Transplantationsbeauftragte, Freistellung, u. a.; Änderung des Krankenhausgesetzes (Art. 4, 5, 7, 12, 17, 19, 21, 23, 28): keine automatische Berücksichtigung von Qualitätsindikatoren bei der Krankenhausplanung, Wegfall des Anspruchs auf Ausgleichszahlungen bei Krankenhausschließungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, Verzicht auf den Widerruf von Förderbescheiden bei der Umwidmung von Krankenhauseinrichtungen im Rahmen von Umstrukturierungen, Gleichstellung unselbständiger Betriebsstätten bei der Prüfung der förderrechtlichen Folgen einer Schließung, Verzinsungsregeln, u. a.
|