Regelung und Qualitätssicherung der psychosozialen Notfallversorgung in Anlehnung an die Regelungen für den Rettungsdienst: u. a. Aufgabenträger, Landesbeauftragter, Zentralstelle, Einsatzkräfte; Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Art. 3, 4, 5, 8, 9)
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