Aus- und Fortbildungen von Feuerwehrdienstleistenden auf Landkreisebene; Übertragung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf Zweckverbände oder andere kommunale Körperschaften; Anhebung der Altersgrenze; Ermöglichung von Kindergruppen; Ernennung zusätzlicher Kreisbrandinspektoren und Stadtbrandmeister; Kostentatbestände; Mindestanforderungen an Jugendwarte; u. a.; Änderung von Art. 1, 2, 5-11, 13, 18, 19, 21, 25, 26, 26a, 27, 28, 30 ,31, 32, Aufhebung von Art. 3a BayFwG
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