Einführung einer präventivpolizeilichen elektronischen Aufenthaltsüberwachung sowie flankierende Bestimmungen, u. a. drohende Gefahr als Gefahrbegriffskategorie, Gefahrenabwehr bei der Erkennungsdienstlichen Behandlung, Aufenthaltsge- und -verbote, Kontaktverbote, Gewahrsamsgründe, Überwachungsmaßnahmen, Aufhebung der absoluten Befristung des Präventivgewahrsams, Durchsuchung von Personen, Höchstspeicherfrist bei offenen Bild- und Tonaufzeichnungen, polizeiliche Datenerhebung, präventivpolizeiliche Maßnahmen der Quellen-TKÜ; Anpassung der Regelungen über die Verkehrsdatenerhebung an die aktuelle Fassung des Telekommunikationsgesetzes; Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (Art. 11, 13, 14, 16, 17, 19, 20, 21, 30, 32, 34a-c, 67, 74, neuer Art. 32a), des Datenschutzgesetzes (Art. 21a) und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Art. 37, 37a, 58, Aufhebung von Art. 19 Abs. 9)
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