Dringlichkeitsantrag Initiativdrucksache Nr. 17/23231 vom 10.07.2018
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Ausbildung muss Vorrang vor Abschiebung haben
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Ermöglichung von Ausbildungs- und Arbeitsaufnahmen gemäß Bundesintegrationsgesetz; Ausweitung der 3+2-Regelung auf Helferausbildungen; keine Abschiebungen aus der Schule heraus; keine Unterbrechung der Ausbildung bei Erfüllung der Mitwirkungspflicht; zügige Genehmigung der Aufnahme einer Ausbildung; Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss; Unterstützung von Arbeitsaufnahmen
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 Vorgangsmappe
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