redaktionelle Änderungen, u. a. Umbenennung des Gesetzes in Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG), Ergänzung von Überschriften bei sämtlichen Artikeln des FAG; Zuweisung des Entlastungsbeitrags Länder-Umsatzsteuer an die Kommunen; Aufhebung der Möglichkeit zur Vorabentnahme von Mitteln für Kinder abgelehnter Asylbewerber; Erhöhung der Pauschalen für Straßenbau und -unterhalt sowie für ÖPNV-Zuweisungen; Aufhebung des Härteausgleichs beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer; Aufhebung der Sonderregelung zur melderechtlichen Erfassung von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen; inhaltliche Änderungen an den Art. 1, 4, 8, 10, 10c, 12, 13, 13d, 13f, 23a, Aufhebung von Art. 13h, 16 FAG; Änderung der §§ 1, 4, 5, 7-13, 15-22 FAGDV
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