Verlängerung der Übergangsfrist für das Altverfahren zur Erhebung, Verarbeitung und Bereitstellung der Schuldaten u. a.; neuer Abschnitt IIb (Sonstige Übergangsvorschriften) BayEUG, Aufhebung von § 3 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vom 20. Mai 2010
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