Änderung des Immissionschutzgesetzes: Anpassung an die Seveso-III-Richtlinie bezüglich des Umgangs mit gefährlichen Stoffen, Festlegung der Regierung von Niederbayern als Marktüberwachungsbehörde für mobile Verbrennungsmotoren, Zuordnung der Berichtspflicht gemäß der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Landesamt für Umwelt (Änderung von Art. 1, 2, 4, 16, 18, 20, Aufhebung von Art. 8a Abs. 4, Art. 16a, b); Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes: Einführung einer öffentlichen Last bei der Ersatzvornahme, Anpassung an das Verpackungsgesetz des Bundes (Änderung von Art. 23, 29, 30, 32); Änderung von Art. 1 Abs. 1 S. 2 des Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz; Außerkrafttreten der Verordnung zur Ausführung des Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetzs
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