u. a. Freistellungsanspruch für Vetreter von Jugendverbänden und in der Jugendarbeit tätigen Vereinen oder Verbänden, Tätigkeiten und Zwecke, Freistellung während der Probezeit, Qualitätsanforderungen, Verweigerung der Freistellung, Flexibilisierung der Freistellung, Freistellungsmöglichkeit für Schüler und Studenten, Träger der Jugendhilfe als antragsberechtigte Stellen; Neufassung von Art. 1 und 2, Änderung von Art. 3
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