Mindestabstand zur Wohnbebauung als Voraussetzung für die Privilegierung von Windkraftanlagen, Übergangsregelung (Änderung von Art. 82, 84, neuer Art. 83 Abs. 1 BayBO); Zuständigkeit für die staatlichen Aufgaben des Bau- und Wohnungswesens (neuer Art. 1, Aufhebung von Art. 2-4 OrgBauWasG)
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