grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf, insbesondere Verbesserungen beim Grundrechtsschutz, Behebung verfassungsrechtlicher Mängel, Reform des Verfassungsschutzes, bessere Berücksichtigung der Ergebnisse der Sachverständigenanhörung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Landesbeauftragter für Verfassungsschutz und Beirat, Archivgut, Fortbildungsveranstaltungen; u. a. neue Art. 7, 32, 33, Neuer Teil 3, Neufassung von Art. 8, 9, 10, 11 BayVSG
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